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   BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17   

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https://dejure.org/2018,17053
BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17 (https://dejure.org/2018,17053)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - 2 StR 436/17 (https://dejure.org/2018,17053)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - 2 StR 436/17 (https://dejure.org/2018,17053)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung; Gemeinschaftliche Tatbegehung mit einem anderen Tatbeteiligten

  • rewis.io

    Besonders schwerer Raub ohne Durchladen der Schusswaffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung; Gemeinschaftliche Tatbegehung mit einem anderen Tatbeteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer Raub ohne Durchladen der Schusswaffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gemeinschaftliche Körperverletzung: Anwesenheit am Tatort reicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17
    Der Täter, der das Opfer mit einer - geladenen oder unterladenen - Schreckschusswaffe bedroht, erfüllt den Qualifikationstatbestand nur dann, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Waffe nach vorne durch den Lauf austritt und die Waffe deshalb nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02 -, BGHSt 48, 197, 201 f.).
  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15

    Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17
    Gemeinschaftliche Tatbegehung mit einem anderen Tatbeteiligten setzt dabei nicht die eigenhändige Mitwirkung jedes einzelnen Tatbeteiligten voraus, ausreichend ist vielmehr, wenn ein am Tatort anwesender weiterer Beteiligter die Körperverletzungshandlung des Täters - physisch oder psychisch - bewusst in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 6).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17
    Da sich somit der Revisionsantrag und der Inhalt der Revisionsbegründung widersprechen, ist das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285).
  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17
    Diese Begründung begegnet durchgreifenden Bedenken, weil § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB kein Durchladen der verwendeten Schusswaffe erfordert, es vielmehr ausreicht, wenn diese durch Einfügen des bestückten Magazins unterladen ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390).
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17
    Eine konkrete Typenbezeichnung, die es dem Revisionsgericht gegebenenfalls ermöglichen würde, die Bauweise aus einer jedermann zugänglichen Quelle - etwa dem Internet - im Sinne der Allgemeinkundigkeit zuverlässig festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 -, juris, Rn. 4), lässt sich den Urteilsgründen ebenfalls nicht entnehmen.
  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 12/15

    Schwere räuberische Erpressung (Verwenden einer Waffe: Schreckschusspistole;

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17
    Hierzu hat der Tatrichter besondere Feststellungen zu treffen, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne mag zwar üblich sein, kann aber nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 2 StR 12/15 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Vorsatz in Bezug auf die objektiv vorliegende

    Dies liegt bei dem durch den Angeklagten verursachten Treppensturz der hochbetagten Nebenklägerin sowie deren hierdurch erlittenen schweren Verletzungen nicht fern (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 436/17 Rn. 12).
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